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Was bei der Antragstellung zu beachten ist

Die Mittel der Stiftung sollen Menschen in Not unterstützen. Regelmäßige Förderungen können von der Stiftung allerdings nicht geleistet werden. 

Stiftungsgelder werden nachrangig zu staatlichen Leistungen vergeben. Aus diesem Grund muss vor einer Antragstellung bei der Stiftung geklärt sein, ob Ansprüche gegenüber gesetzlichen Kostenträgern bestehen.

Zuwendungen können für konkrete Hilfen, also zweckgebunden, bewilligt werden. Aus diesem Grund wird eine klare Beschreibung der jeweiligen Notlage oder des entsprechenden Vorhabens benötigt.

Vor einer Bewilligung durch die Stiftung in Auftrag gegebene oder bestellte Antragsgegenstände oder bereits gebuchte Kurse werden grundsätzlich nicht bezuschusst.

Die Zuwendung der Deutschen AIDS-Stiftung ist als Zuschuss nicht als Vollfinanzierung gedacht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich u.a. nach der finanziellen und persönlichen Lebenssituation.