Anträge auf Einzelhilfe können gestellt werden:
- Bei akuter Notlage
- z. B. zur Erhaltung der Wohnung, bei Stromsperrung etc.
- Für Bekleidung
z. B. bei krankheitsbedingter Gewichtszu- und -abnahme, bei Kur oder Reha-Maßnahme - Für Fortbildungs- und Arbeitsmaßnahmen
z. B. bei Sprach- und Computerkursen, beruflichen Qualifikationen - Seh- und Hörhilfen, Eigenanteil Zahnbehandlung
- Integration
z. B. Rechtsbeistand zur Sicherung des Aufenthaltes, Deutschkurse - Gesundheitsförderung
z. B. für ein Fahrrad, Fitnessgeräte, Sportverein - Wohnsituation
z. B. Umzug in behindertengerechte Wohnung, notwendige Haushaltsgeräte und Möbel
Beispiele für unsere Hilfeleistungen für HIV-positive und aidskranke Menschen in Deutschland finden Sie unter Hilfen in Deutschland
Leider kann die Stiftung ab dem 01.01.2009 bis auf weiteres keine Reisen mehr fördern. Die in ihrer Höhe unsicheren Einnahmen zwangen uns zu dieser Entscheidung.