Transparente Geldauflagenverwaltung seit mehr als zwanzig Jahren
Die Deutsche AIDS-Stiftung erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Bereits seit unserer Gründung 1987 unterstützen uns Staatsanwaltschaften und Gerichte durch ihre Zuweisungen. Wir garantieren Ihnen
- eine fristgerechte, datenschutzgemäße Geldauflagenverwaltung, die Sie unverzüglich über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge informiert;
- die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften; zu den Aktenzeichen der Oberlandesgerichtsbezirke
- die Mitteilung über Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen;
- unterstützende Materialien wie Überweisungsträger mit dem Eindruck „keine Spende“ im Sinne des § 10b EStG sowie Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos zur Verfügung zu stellen; zum Bestellformular
- ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht.
Geldauflagenkonto:
Dresdner Bank
Konto 211 655 800
BLZ 370 800 40
Helfen Sie uns durch die Zuweisung einer Geldauflage, Menschen mit HIV/AIDS zu stärken. Herzlichen Dank!
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