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Transparente Geldauflagenverwaltung seit mehr als zwanzig Jahren

Die Deutsche AIDS-Stiftung erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Bereits seit unserer Gründung 1987 unterstützen uns Staatsanwaltschaften und Gerichte durch ihre Zuweisungen. Wir garantieren Ihnen

  • eine fristgerechte, datenschutzgemäße Geldauflagenverwaltung, die Sie unverzüglich über eingehende und ausstehende Zahlungseingänge informiert;
  • die Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften; zu den Aktenzeichen der Oberlandesgerichtsbezirke
  • die Mitteilung über Satzungsänderungen, welche die Gemeinnützigkeit betreffen;
  • unterstützende Materialien wie Überweisungsträger mit dem Eindruck „keine Spende“ im Sinne des § 10b EStG sowie Aufkleber mit der Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos zur Verfügung zu stellen; zum Bestellformular
  • ein separates Konto, das ausschließlich für Geldauflagenzahlungen zur Verfügung steht.

Geldauflagenkonto:
Dresdner Bank
Konto 211 655 800
BLZ 370 800 40

Helfen Sie uns durch die Zuweisung einer Geldauflage, Menschen mit HIV/AIDS zu stärken. Herzlichen Dank!