Die Deutsche AIDS-Stiftung gliedert sich in vier Organe:
Zudem ist Frau Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rita Süssmuth die Ehrenvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung.
Der Ehrenvorsitz wird auf Vorschlag des Vorstandes an Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderer Weise um die Deutsche AIDS-Stiftung verdient gemacht haben.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Rita Süssmuth, die zu den Mitgründern der Stiftung zählt und fast zwanzig Jahre Vorsitzende des Kuratoriums war, ist seit März 2006 die Ehrenvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung.
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Der Stiftungsrat ist das Kontroll- und Aufsichtsgremium der Stiftung und bestimmt im Rahmen der Satzung über die Grundlinien der Stiftungsarbeit. Er beruft die Mitglieder des Vorstands, des Kuratoriums und des Fachbeirates. Das ehrenamtliche Gremium beschließt über den Jahresbericht und den Wirtschaftsplan der Stiftung.
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Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er verwaltet das Stiftungsvermögen im Rahmen der Satzung und entscheidet über die Vergabe der Stiftungsmittel.
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Das ehrenamtliche Kuratorium unterstützt und berät den Vorstand bei der Verwirklichung der Stiftungszwecke. Es macht Vorschläge, um die Erlöse aus Benefiz-Veranstaltungen und Spenden zu erhöhen. Außerdem soll es durch seine Arbeit die gesellschaftliche Akzeptanz von HIV-infizierten und an AIDS erkrankten Menschen verbessern.
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Der Fachbeirat unterstützt und berät den Vorstand im Bereich der Einzelfallhilfen und Projektförderung sowie hinsichtlich der verbesserten Versorgung und Betreuung betroffener Menschen.
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