Der Stiftungsrat ist das Kontroll- und Aufsichtsgremium der Stiftung und bestimmt im Rahmen der Satzung über die Grundlinien der Stiftungsarbeit. Er beruft die Mitglieder des Vorstands, des Kuratoriums und des Fachbeirates. Das Gremium ehrenamtliche beschließt über den Jahresbericht und den Wirtschaftsplan der Stiftung.
Der Stiftungsrat besteht aus je einem von den Urstiftern berufenen Mitglied. Urstifter der Deutschen AIDS-Stiftung sind Rainer Jarchow, der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. und das Deutsche Rote Kreuz e.V. Aufgrund von größeren Zustiftungen werden der jeweilige Bundesgesundheitsminister und der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen in den Stiftungsrat berufen. Bis zu drei weitere Mitglieder können von den geborenen Mitgliedern berufen werden. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Der Stiftungsrat tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Reinhold Schulte
(Vorsitzender)
Vorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV)

Dr. Ute Canaris
(stellvertretende Vorsitzende)
Kultur- und Schuldezernentin der Stadt Bochum a. D.

Dr. med. Karl Demmer
(stellv. Vorsitzender)
Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes e. V.

Christian Boehringer
Vorsitzender des Gesellschafterausschusses C. H. Boehringer Sohn AG & Co. KG
Dr. Elisabeth Chowaniec
Oberkirchenrätin der Nordelbischen Kirche

Dr. Walter Döllinger
Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

Bundesminister für Gesundheit